§20 Online-Präventionskurs: So funktioniert die Erstattung durch deine Krankenkasse

Gesundheit steht bei jeder Krankenkasse an oberster Stelle,

denn gesunde Versicherte sind zufriedene Versicherte. Indem sie einen aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil fördert, spart die Kasse langfristig Behandlungskosten ein und trägt gleichzeitig zum Wohlbefinden ihrer Mitglieder bei. Aus diesem Grund hast du als Versicherte*r die Möglichkeit, an speziellen Gesundheitskursen – egal ob online oder in Präsenz – teilzunehmen. Je nach Krankenkasse werden dabei sogar bis zu 100% der Kosten übernommen.
Welche Kurse werden gefördert?

Damit ein Kurs von der Krankenkasse bezuschusst wird, muss er bestimmten Anforderungen entsprechen. Der Anbieter benötigt hierzu eine anerkannte Zertifizierung nach §20 SGB V. Sobald die Zentrale Prüfstelle Prävention den Kurs erfolgreich geprüft hat, erhält er das offizielle Siegel und ist somit erstattungsfähig. Unser Online-Kurs „Faszientraining für mehr Beweglichkeit“ erfüllt diese Voraussetzungen und ist entsprechend zertifiziert.

So läuft der Erstattungsprozess ab:

1. Kurs buchen

2. Kursinhalte vollständig absolvieren

3. Teilnahmebestätigung von uns erhalten

4. Bestätigung bei deiner Krankenkasse einreichen

5. Zuschuss oder volle
Kostenrückerstattung erhalten

Wenn du dich für einen zertifizierten Kurs entscheidest, bezahlst du die Gebühr zunächst selbst. Nach erfolgreichem Abschluss bekommst du von uns eine Teilnahmebescheinigung, in der alle relevanten Informationen aufgeführt sind (z.B. Kursname, Dauer, Gebühr). Diese Bescheinigung reichst du im Anschluss bei deiner Krankenkasse ein. Je nach Versicherer erhältst du so zwischen 75% und 100% deiner Kosten zurück.

Wie oft werden solche Kurse erstattet?

Gesetzliche Krankenkassen fördern in der Regel bis zu zwei solcher Präventionskurse pro Versicherungsjahr. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dich vorab bei deiner Kasse erkundigen, wie viele Kurse in deinem Tarif abgedeckt sind.